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Lebensmittelgesetz
Die Trinkwasserqualität wird durch die eidgenössische Gesetzgebung exakt beschrieben und genügt höchsten Ansprüchen. Die Lebensmittelgesetzgebung (
Lebensmittelbuch,
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung,
Fremd- und Inhaltsstoffverordnung,
Hygieneverordnung,
Trink-, Quell- und Mineralwasserverordnung
) gibt die Qualitätsanforderungen verbindlich vor. Damit die Wasserversorgungen das gewonnene Wasser als Trinkwasser verteilen dürfen, muss es nachweislich frei sein von jeglichen Krankheitserregern
und darf nur unbedenliche Werte von bestimmten chemischen Substanzen enthalten. Gutes Wasser ist farb- und geruchlos und weist einen guten Geschmack auf. Am besten schmeckt Trinkwasser kühl und frisch vom Hahnen.
Selbstkontrolle, Qualitätssicherung und Inspektionen
Die Wasserversorgungen kontrollieren die Qualität ihres Trinkwassers
regelmässig selber. Hierzu sind sie vom Gesetz verpflichtet. Viele
Wasserversorgungen arbeiten nach einem Qualitäts-Sicherungssystem
des Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW),
wurden von den Fachspezialisten entsprechend geprüft und mit einem
Zertifikat ausgezeichnet.
Trinkwasser ist hier zu Lande streng kontrolliert. Die zuständige
Wasserversorgung gibt Auskunft über die Qualität ihres Hahnenwassers.
Unabhängige Inspektionen der Kantonslabore sorgen für zusätzliche
Sicherheit. Das Kontrollsystem ist ähnlich anderer Lebensmittelbetriebe
wie Restaurants, Bäckereien, Metztgereien, etc. Im Vergleich schneiden
die Wasserversorgungen sehr gut ab.
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