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Was nützt der Grundwasserschutz?
Die Wasserversorgungen sind auf griffige Grundwasserschutzmassnahmen
angewiesen. Diese garantieren, dass das Grundwasser möglichst ohne
besondere Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden kann und soll dies
auch den nachfolgenden Generationen ermöglichen. Damit ist ein wichtiges
Kriterium für eine nachhaltige Bewirtschaftung erfüllt. Das
Grundwasser wird in der Schweiz sowohl allgemein flächendeckend,
wie gezielt nutzungsorientiert geschützt.
Flächendeckender Grundwasser-Schutz
Die Grundwasservorkommen sollen in Menge und Qualität naturnahen
Verhältnissen entsprechen. Das heisst, das Grundwasser darf nicht
verunreinigt und der Grundwasserspiegel und die Grundwassermenge dürfen
nicht negativ verändert werden.
Nutzungsorientierter Schutz
Grundwasser soll möglichst ohne zusätzlichen Aufwand als Trinkwasser
gebraucht werden können. Deshalb wird das Einzugsgebiet einer Trinkwasserfassung
besonders geschützt und zwar erhöht sich der Schutz mit der
Nähe zur Fassung.
Gefährdung des Grundwassers
Das Grundwasser kann sowohl in seinen Eigenschaften als auch in der
Menge verändert werden. Die Qualität des Grundwassers kann z.B.
durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Sickerwässer aus Deponien,
Abwasser oder Unfälle beeinträchtigt werden. Die Grundwassermenge
kann durch übermässige Überbauung (Versiegelung), Tiefbauten
ins Grundwasser, Tunnelbauten, Drainagen aber auch durch Übernutzung
verringert werden.
Schutzziele
Grundwasservorkommen müssen in ihrer Gesamtheit geschützt
und erhalten werden. Grundwasser muss die Anforderungen an die Wasserqualität
der Gewässerschutzverordnung erfüllen. Wird es als Trinkwasser
genutzt, so gelten die zusätzlichen Anforderungen an das Grundwasser
gemäss Gewässerschutzverordnung. Um die Schutzziele zu erreichen,
müssen die Kantone die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche
bezeichnen und die Grundwasserschutzzonen und -areale ausscheiden.
Nutzungsbeschränkung
In Schutzzonen gelten besondere, zum Schutz des Trinkwassers notwendige
Nutzungsbeschränkungen. Diese können im Einzelfall beträchtlich
sein und im Extremfall das Eigentumsrecht tangieren. Bei Trinkwasserfassungen
im öffentlichen Interesse sind solche Einschränkungen jedoch
im Hinblick der hohen Produktqualität gerechtfertigt und gesetzlich
abgestützt.
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Schutzareale für Trinkwassergewinnung sind oft eingezäunt


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